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von Mirko Düssel & Co. Kategorie(n):

Hinweise zur Durchführung von Seminaren

Hygienekonzept

Seminare in Präsenzform erfordern derzeit besondere Achtsamkeit. Deshalb sorgen wir dafür, dass bei unseren Durchführungen die Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) zum jeweils aktuellen Stand (derzeit 01.04.2022) eingehalten wird.

Im Folgenden finden Sie einige Hinweise, welche Vorkehrungen wir treffen und welchen Einfluss das auf Sie und Ihre Seminarteilnahme hat. Wir führen offene Seminare mit drei Personen in unseren Räumlichkeiten durch. Darüberhinaus arbeiten wir mit Hotels zusammen, die geeignete Hygienekonzepte vorweisen.

Grundsätzliche Hygieneregeln

Bitte halten Sie generell Mindestabstand zu anderen Personen. Im Zuge dessen verzichten Sie bitte auf Begrüßungen per Handschlag.

Gemäß der aktuellen Verordnung gelten für unsere Seminare keine Einschränkungen. Wir informieren Sie rechtzeitig vor Durchführung über die aktuelle Situation und stellen Ihnen auf Wunsch Selbsttests zur Verfügung. Während des Seminares müssen Sie keine Maske tragen.

Eine gründliche Handhygiene ist wichtig. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen sich regelmäßig und gründlich die Hände mit Seife zu waschen. Zusätzlich steht ausreichend Desinfektionsmittel für Sie bereit.

Seminarablauf

Wir achten auf eine hohe Grundhygiene der Räumlichkeiten. Sitzplätze und Tische werden regelmäßig gereinigt und desinfiziert. Während des Seminars achten wir auf regelmäßige Stoßlüftung der Räume. Im Seminarraum halten wir für Sie eine Auswahl an verpackten Snacks bereit. Auf offene Speisen (z. B. Fingerfood) wird verzichtet. Die Mittagspause findet in der Regel außer Haus in einem Gastronomiebetrieb statt. Dies wird vor Ort mit den Teilnehmenden abgestimmt.

Online-Durchführung

Sollten gesetzliche Vorschriften die Seminardurchführung in Präsenzform untersagen, wird der jeweilige Termin online realisiert. Die Teilnehmenden werden hierzu rechtzeitig informiert.

Haben Sie noch Fragen?

Wir werden diesen Blogartikel regelmäßig aktualisieren und an die jeweiligen Vorgaben der Landesregierung NRW anpassen. Wenn Sie noch Fragen haben, zögern Sie bitte nicht uns anzurufen.

Die aktuelle Coronaschutzverordnung und weitere Verhaltensempfehlungen finden Sie hier: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen.

 

Erstveröffentlichung: 30.07.2020
1. Aktualisierung: 18.08.2020
2. Aktualisierung: 16.09.2020
3. Aktualisierung: 19.10.2020
4. Aktualisierung: 10.11.2020
5. Aktualisierung: 04.12.2020
6. Aktualisierung: 08.01.2021
7. Aktualisierung: 27.01.2021
8. Aktualisierung: 19.02.2021
9. Aktualisierung: 05.03.2021
10. Aktualisierung: 07.04.2021
11. Aktualisierung: 05.05.2021
12. Aktualisierung: 14.06.2021
13. Aktualisierung: 09.07.2021
14. Aktualisierung: 20.08.2021
15. Aktualisierung: 29.09.2021
16. Aktualisierung: 13.10.2021
17. Aktualisierung: 12.11.2021
18. Aktualisierung: 25.11.2021
19. Aktualisierung: 09.02.2022
20. Aktualisierung: 06.04.2022
21. Aktualisierung: 30.06.2022

 

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